1.2. Mit Verfügung vom 18. September 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2010 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 142'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 142'300.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 10'981'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 11'500'000.00) veranlagt. Dabei wurden gestützt auf den Bericht des KStA BP vom 16. April 2012 verschiedene Aufrechnungen vorgenommen und der Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit neu berechnet. Korrigiert wurden zudem die Geschäftsaktiven und insbesondere der Buchwert der geschäftlich genutzten Wohnung Nr. aaa, Y-Weg in Q. festgesetzt. Weiter wurde die AHV- Rückstellung angepasst.