13.4. Die Rekurrenten haben der Steuererklärung die quartalsweise gestellten Gebührenrechnungen der P. AG in T. vom 3. April 2012, 4. Juli 2012,3. Oktober 2012 und vom 8. Januar 2012 (letztere betrifft das 4. Quartal 2012) beigelegt. Abgerechnet wurde jeweils eine "Verwaltungsauftragsgebühr" von CHF 2'500.00 zuzüglich 8 % Mehrwertsteuer, quartalsweise total CHF 2'700.00. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Tätigkeiten der P. AG aufgrund der mehrwertsteuerlichen Behandlung nicht den Handel betroffen haben. Es ist daher weiter zu prüfen, ob anteilsmässig Vermögensverwaltung/ Depotgebühren von den in Rechnung gestellten Beträgen umfasst sind.