 die Verwaltung von Vermögen durch Behörden (Vormundschaft, Erbschaftsverwaltung), Banken, Treuhandinstitute, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter;  die Verwahrung von Wertpapieren und anderen Wertsachen in offenen Depots oder Schrankfächern (Safes);  die Erstellung des Steuerausweises der Banken für Steuerzwecke. Nicht abzugsfähig sind:  Entschädigungen für eigene Bemühungen; - 38 -