12. 12.1. Die Steuerkommission Q. hat im Jahr 2012 einen PA Unkosten von CHF 4'000.00 zum Einkommen aus selbständigem Haupterwerb hinzugerechnet. Der Abweichungsbegründung ist dazu nichts zu entnehmen. Mit der Einsprache wurde die Aufrechnung nicht gerügt. Dementsprechend enthält der Einspracheentscheid dazu keine Erwägungen. - 35 -