11.5.3. Die Steuerveranlagungen 2011 und 2012 sind demensprechend von den Auskünften des Revisors KStA BP – selbst wenn er für eine solche Auskunft zuständig gewesen wäre – nicht umfasst. Die Steuerkommission Q. konnte daher den PA Auto in den Jahren 2011 und 2012 neu beurteilen.