11. 11.1. 11.1.1. Im Jahr 2011 wurde ein Privatanteil an den Autokosten von CHF 5'290.00 ("PA Auto gem. MwSt-Regel"; 9.6 % von CHF 55'125.00) bei verbuchten Autokosten von CHF 6'261.40 zuzüglich Abschreibung auf Anlagevermögen (im Anlagevermögen wurde ausschliesslich das Fahrzeug verbucht) von CHF 22'125.00 als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erfasst. Im Jahr 2012 wurde ein "PA Auto" von CHF 9'659.00 bei verbuchten Autokosten von CHF 7'439.05 zuzüglich Abschreibung von CHF 13'200.00, total CHF 20'639.05, und einem verbuchten Privatanteil von CHF 4'100.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit hinzugerechnet.