9.7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass über das Konsortium F. bis Ende 2008 von den Rekurrenten nicht abgerechnet wurde. Weiter ist festzustellen, dass entgegen der Darstellung des Rekurrenten kein verbindliches, seinen Vorstellungen entsprechendes "Abrechnungssystem" über den Erfolg des Konsortiums F. bestand, an welches sich die Steuerbehörden in den Jahren ab 2005 zu halten gehabt hätten. Das Gegenteil ist der Fall: Gewinne wurden periodengerecht zugerechnet, was sich aus den bisherigen Urteilen der Steuergerichte betreffend die Jahre 2005, 2007 und 2008 ergibt.