"4.2. Für die Steuerjahre bis 2004 wurden jeweils die Auszahlungen des Konsortiums F. mit der Einkommenssteuer erfasst, und nicht anteilsmässig die Faktoren der Erfolgsrechnung des Konsortiums. Ab dem Steuerjahr 2005 erfolgte neu eine Erfassung der Faktoren der Erfolgsrechnung des Konsortiums. Diese Praxisänderung wurde durch das Spezialverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Mai 2011 betreffend das Steuerjahr 2005 der Rekurrenten (3-RV.2010.142) mit folgender Begründung bestätigt: [Zitat der Erw. 7.4. bis 7.6. aus dem Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes vom 26. Mai 2011 {3-RV.2010.142}]