7.5. Die Rekurrenten machen im Rekurs und der Replik geltend, die Steuerbehörden hätten CHF 400'000.00 zu viel als Buchgewinne in den Jahren 2005 bis 2008 zum Einkommen der Rekurrenten aufgerechnet. Für keine Aufrechnung habe es eine Auszahlung an die Rekurrenten gegeben. In der Veranlagung 2009 seien die horrenden Aufrechnungen nicht korrigiert worden. Mit dem Einspracheentscheid weigere sich die Steuerbehörde, die offensichtlichen Fehler zu korrigieren.