7.2.2. Mit der Veranlagung 2010 wurde das Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit auf CHF 28'884.00 festgesetzt. Berücksichtigt wurde ein Verlust von -CHF 35'557.00, "Aufrechnungen gem. Buchprüfung" von CHF 64'541.00 und eine AHV-Rückstellung von CHF 100.00 (10 % auf "Aufrechnung Behörden" = Korrektur des Gewinnes aus Liegenschaftsverkäufen von CHF 63'541.00 um CHF 1'000.00 auf CHF 64'541.00).