Weiter wurden die Auflösung einer Rückstellung für Altlasten Konsortium F. von CHF 400'000.00 und eine AHV-Rückstellung von CHF 36'019.00 berücksichtigt. In der Abweichungsbegründung wurde zur "Auflösung Rückstellung für belastete Standorte" ausgeführt: "Mit Schreiben vom 23. März 2009 wurde der 'F.' aus dem Kataster für belastete Standorte entlassen. Demzufolge ist die erfolgswirksame Rückstellung pro 2007 von CHF 400'000 aufzulösen."