1.4. Mit Verfügung vom 18. September 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2012 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 174'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 187'500.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 9'860'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 10'365'000.00) veranlagt. Dabei wurde aus der Einzelunternehmung ein Verlust von CHF 41'190.00 (Selbstdeklaration) und aus der Liegenschaft Y-Weg ein Gewinn von CHF 28'823.00 ("Antrag vom 5.9.2018") erfasst. Der PA Auto wurde auf CHF 9'659.00 und der PA für Unkosten auf CHF 4'000.00 festgesetzt.