13.2.2. Mit Rekurs beantragen die Rekurrenten, die Reduktion der Vermögensverwaltungskosten um CHF 10'794.00 sei rückgängig zu machen bzw. der von den Rekurrenten deklarierte Wert von CHF 26'671.00 sei zu akzeptieren. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Fehler sei zufällig entdeckt worden, da die Reduktion der Vermögensverwaltungskosten in der Abweichungsbegründung nicht aufgeführt worden sei. Da die letzten Wohnungen am Y-Weg verkauft und die Rekurrenten über eine hohe Liquidität verfügt hätten, sei zur zuverlässigen und zweckmässigen Bewirtschaftung ein externer Vermögensverwalter verpflichtet worden.