12.2.2. Erstmals in der Vernehmlassung nehmen die Steuerbehörden zum PA Unkosten Stellung. Es wird ausgeführt, der Rekurrent habe mehr als CHF 24'000.00 für seine Büroinfrastruktur der Jahresrechnung der Einzelunternehmung belastet, namentlich CHF 3'922.50 als Auslagen für Telefon, Telefax und Porti, CHF 1'635.00 für Verpflegung und CHF 2'268.00 für Büromaterial sowie Fachliteratur. Dieser Aufwand sei mit dem Umfang der ausgewiesenen Betriebserträge nicht zu begründen. Die Kürzung um CHF 4'000.00 sei angemessen.