7.3. Die Rekurrenten sind der Ansicht, der Gewinn des Konsortiums F. sei erst dann zu besteuern, wenn Auszahlungen an die Konsortianten erfolgen würden. Dies sei mit den Steuerbehörden in den Jahren 2004/2005 so vereinbart worden. Für einen Systemwechsel zur Besteuerung des jeweils vom Konsortium erzielten Gewinn sei kein Grund ersichtlich. Zudem würde dies lediglich auf beiden Seiten zu höheren Kosten führen.