So seien Kreditoren zu Debitoren bzw. direkt in Gewinn umgewandelt und auch einzelne Mietzinseinnahmen und weitere pauschale Aufrechnung auch von den Gerichten "durchgewinkt" worden. Dieses offensichtliche Fehlverhalten des Steuerrevisors müsse bei der Liquidation des Konsortiums F. korrigiert werden. Ein Konsortium könne nur nach Beendigung aller Arbeiten und dem Verkauf korrekt bewertet und besteuert werden. Auch seien unzulässige Fehlerkorrekturen (rückwirkende Aufrechnung von Bankzinsen als geschäftliche Einnahmen beim Konsortium L.; faktenwidrige Aufrechnung unter einem "unverdächtigen" Text) zu berichtigen.