Im Wesentlichen wurde geltend gemacht, Aufrechnungen seien von den Steuerbehörden willkürlich vorgenommen worden. Obwohl die vier Konsorten des Konsortiums F. insgesamt Zinsen und Gewinne von CHF 1.79 Mio. versteuert hätten. Die Steuerbehörden hätten durch ungerechtfertigte Gewinnaufrechnungen und durch entgangenen Gewinn aus dem Notverkauf der N.-Aktien – diese seien 2009 zu einem nicht marktkonformen, überhöhten Wert erfasst worden – einen Schaden von CHF 2 Mio. verursacht. Dieser Schaden sei zu kompensieren. Es seien willkürlich Vereinbarungen ("Steuersystem 2005") ignoriert und die Gerichte falsch informiert worden.