7.2.3. Das Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit wurde in der Veranlagung 2011 mit einem Verlust von -CHF 20'478.00 berücksichtigt. Dabei wurde von einem Verlust von -CHF 47'363.00 (gemäss eingereichter Erfolgsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011) ausgegangen. Erfasst wurden ein "Gewinn Y-Weg gem. Selbstdeklaration" von CHF 21'595.00 (vgl. auch das Schreiben der Rekurrenten vom 31. Juli 2011 mit "Steuerausweis 2011" über den "Neubau MFH Y-Weg, Q.") sowie ein "PA Auto gem. MwSt-Regel" von CHF 5'290.00. Im Bericht zur Buchprüfung vom 16. April 2012 wurde ausgeführt, der Rekurrent habe betreffend Liegenschaft