12.2. 12.2.1. Im Rekurs wird – zulässigerweise – erstmals die Streichung der Aufrechnung verlangt. Die Aufrechnung sei ohne Rücksprache und ohne Abklärungen trotz unveränderter geschäftlicher Situation vorgenommen worden. Mit der Umqualifikation des Rekurrenten zum professionellen Immobilienhändler und Baufachmann seien auch die zuvor als privates Hobby geführten Tätigkeiten zu professionellen Tätigkeiten geworden. Die Fixkosten eines Einmann-Beratungs-Betriebes mit überregionalem Aktionsradius seien erheblich. 2012 seien alle Reinigungs- und Unterhaltsmaterialien und -mittel von den Rekurrenten privat zur Verfügung gestellt worden.