11.6. 11.6.1. Vorerst ist festzuhalten, dass keine Fahrtenbücher geführt wurden (E-Mail des Rekurrenten vom 31. Oktober 2018). Es trifft sodann nicht zu, dass die "bisherige Methode" für die Berechnung des PA Auto im Jahr 2011 weitergeführt wurde. Vielmehr hat die Steuerkommission Q. im Jahr 2011 – ungeachtet der dann 2012 behaupteten abweichenden Verhältnisse – für die Berechnung des PA Auto auf die Mehrwertsteuermethode abgestellt. Sie hat dabei auf einen Neupreis für das geschäftlich verwendete Fahrzeug von CHF 55'125.00 abgestellt. Dieser Wert ist seitens der Rekurrenten unbestritten geblieben und deckt sich mit dem per 31. Dezember 2011 mit - 34 -