7.7. Der Revisor des Kantonalen Steueramtes hat den Gewinn des Konsortiums F. von CHF 66'514.30 aufgrund der ihn zur Verfügung stehenden Unterlagen (insbesondere Kontoblatt "C.") ermittelt. Die Rekurrenten äussern sich dazu nicht, so dass es sich erübrigt, diesen detailliert zu prüfen. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen." - 24 - Entgegen der Auffassung des Rekurrenten wurde damit klar eine periodengerechte Abgrenzung der aus dem Konsortium F. erzielten Gewinne verlangt.