Im Einspracheentscheid bzw. dem Bericht des Revisors des Kantonalen Steueramtes vom 21. April 2010 wurde dazu festgehalten, dass der Text 'ausservertragliche Abrechnung G.' falsch sei. Aus einer Aufstellung der Mieteinnahmen und aller Ausgaben ergebe sich ein im Jahr 2005 erzielter Gewinn von CHF 66'514.30.