Weiter wollten die Steuerbehörden den Rekurrenten offensichtlich ein grösseres Fehlverhalten, Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug nachweisen, was aber gar nicht möglich sei. Die Gewinnauszahlung 2005 an den Konsorten G. von CHF 800'000.00 sei zuerst fälschlicherweise als Gewinn der Rekurrenten eingestuft worden. Später sei dann faktenwidrig behauptet worden, das Konsortium F. habe 2005 keinen Gewinn und keine Zinsen ausbezahlt. Dadurch sei eine periodengerechte Gewinnaufrechnung begründet worden. So seien Kreditoren zu Debitoren bzw. direkt in Gewinn umgewandelt und auch einzelne Mietzinseinnahmen und weitere pauschale Aufrechnung auch von den Gerichten "durchgewinkt" worden.