Es seien willkürlich Vereinbarungen ("Steuersystem 2005") ignoriert und die Gerichte falsch informiert worden. Abschreibungen bei Konsortien und Immobilien, die 2009 und 2012 von privat auf geschäftlich und rückwirkend auf 2005 umqualifiziert wurden, seien in den Veranlagungen 2005 – 2011 nicht zugelassen worden, da die Abschreibungen in den damals privaten Buchhaltungen nicht enthalten gewesen seien. Geschäftliche Darlehen und neue Abschlüsse betreffend "P." seien nicht anerkannt worden. Für eine selbst genutzte Wohnung bei "J." habe man einen zu hohen Wert eingesetzt. Das Konsortium F. habe von 1998 bis 2007 total CHF 2'075'000.00 an Zinsen und Gewinn ausbezahlt.