"Im Gespräch vom vergangenen Mittwoch haben wir klar zum Ausdruck gebracht, dass wir Ihre Unterlagen zu den Akten nehmen, prüfen werden und falls zusätzlicher Abklärungsbedarf ausgemacht wird, mit Ihnen ein weiteres Gespräch anberaumt wird. Tatsächlich hat sich kein Grund für weitere Diskussionen ergeben, womit wir – im Sinne der speditiven Bereinigung – die definitiven Steuerveranlagungen für die angesprochenen Perioden (2009 bis 2012) für nächste Woche in Aussicht stellen können." Mit der Einsprache vom 3. Oktober 2018 wurde kein Vorladungsbegehren gestellt. Dementsprechend fand keine weitere Besprechung statt.