8.3. Wie in Erw. 7.3. ausgeführt, beträgt der Grundstückgewinn aus dem Verkauf der selbst bewohnten Wohnung in Q. CHF 146'953.00. In diesem Umfang ist der Gewinn aufzuschieben. - 17 - 8.4. Der steuerbare Grundstückgewinn beträgt damit nach Abzug des aufzuschiebenden Grundstückgewinnes wie mit dem Einspracheentscheid verfügt CHF 695'631.00.