7.2. 7.2.1. Die Rekurrenten haben für den für die Aufteilung der Anlagekosten und des Kaufpreises auf einen von der Landwirtschaft Aargau genehmigten Ertragswert vom 19. Februar 2015 von CHF 384'000.00 abgestellt. Das KStA hat demgegenüber einen Ertragswert von insgesamt CHF 361'049.00 aufgrund der steuerlichen Bewertung der Grundstücke ("grüne" Schätzung vom 25. Juli 2008) als massgeblich erachtet.