7.1.2. Der Kaufpreis für die Liegenschaften beträgt CHF 1.7 Mio. und umfasst die Anlagekosten und den Kapitalgewinn derselben. Bei anerkannten Anlagekosten von CHF 855'019.00 (vgl. dazu das vom Vertreter der Rekurrenten unterzeichnete Protokoll der Verhandlung vom 5. November 2018 und die Replik, Ziff. 1) entspricht der mit der Grundstückgewinnsteuer zu erfassende Grundstückgewinn (Kapitalgewinn auf Liegenschaften) brutto CHF 844'981.00. Davon sind die auf die Kapitalgewinne entfallenden Aufwendungen von CHF 2'392.00 in Abzug zu bringen. Dieser Gewinn ist den einzelnen Parzellen zuzuordnen.