3.3.2. Nach Einreichung weiterer Unterlagen erstattete der LE KStA im Einspracheverfahren den Bericht vom 13. Juni 2018. Dabei wurden die Anlagekosten der Liegenschaften neu berechnet. Der Buchwert per 13. Dezember 2016 wurde auf CHF 498'151.00, die Anlagekosten wurden auf CHF 855'019.00 und die kumulierten Abschreibungen auf CHF 356'868.00 festgesetzt (vgl. Beilage "Steuerbilanz" zum Bericht vom 6. Juni 2018). Für die Berechnung der Kapitalgewinne wurden die Anlagekosten und der Erlös auf die Objekte im Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt. Der Kaufpreis für den Boden wurde auf CHF 673'684.00 und für die Gebäude auf CHF 1'026'316.00 festgesetzt.