Vereinbart wurde sodann ein bis zum 30. Juni 2017 befristetes unentgeltliches Wohnrecht der Verkäufer "in den von ihnen bewohnten Räumlichkeiten im 1. Stock des Wohnhauses". Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass es sich bei den Vertragsobjekten um ein landwirtschaftliches Gewerbe gemäss Art 7 BGBB handelt. 3.2. 3.2.1. Die Rekurrenten haben mit dem Fragebogen Kapitalgewinne Landwirtschaft vom 16. Juni 2017 für das Jahr 2017 bei Anlagekosten von CHF 885'020.00 einen Liquidationsgewinn auf den Liegenschaften und den Anlagen von CHF 357'110.00 (nach Abzug der AHV von CHF 38'360.00) deklariert und den Antrag auf privilegierte Besteuerung gestellt.