2.2. Für eine Verfahrensvereinigung spricht der allen Veranlagungsverfügungen und dem Einspracheentscheid zu Grunde liegende, einheitlich zu beurteilende Sachverhalt. Die Rechtsmittelverfahren basieren sodann auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage und umfassen die gleichen Beteiligten. Weiter bestehen im Fall einer Liquidation eines Landwirtschaftsbetriebes zwischen der Grundstückgewinnsteuererhebung und der Erfassung eines Liquidationsgewinnes direkte Abhängigkeiten. Eine Verfahrensvereinigung durfte in diesem Einzelfall vorgenommen werden. Insofern ist auf den Rekurs insgesamt einzutreten.