In der Folge haben die Rekurrenten zwei Einsprachen – eine gegen die ordentliche Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern 2016 sowie eine gegen die restlichen Veranlagungsverfügungen (drei Grundstückgewinnsteuerveranlagungen und die Veranlagung des privilegiert besteuerten Liquidationsgewinnes) erhoben. Die Steuerkommission Q. hat in einem Einspracheentscheid sämtliche Einsprachen und damit sämtliche Veranlagungsverfügungen beurteilt. Sie hat damit eine Verfahrensvereinigung vorgenommen. Zur Begründung wurde ausgeführt, "[a]us Verfahrensgründen werden die Einsprachen zusammengelegt, da die Werte sich gegenseitig beeinflussen."