6) Gegen die ordentliche Steuerveranlagung 2006 [recte: 2016] wird keine Einsprache erhoben. Ausgenommen zu den Bemerkungen der Steuerveranlagung, diese Bemerkungen sind vollumfänglich zu streichen, da von Gesetzes wegen die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit mit einer separaten Jahressteuer zu erfassen ist und dass die Ersatzbeschaffung Wohnhaus nach § 98 Steuergesetz im Umfang des Erlöses und nicht im Umfang des Grundstückgewinnes zu erfolgen hat. Zudem wurden der Veranlagung des Kapitalgewinnes die Auflistungen des Kantonalen Steueramtes zu Grunde gelegt, was anerkannt ist.