5. Den Einspracheentscheid vom 5. November 2018 (Zustellung am 23. Januar 2019) haben A. und B. mit Rekurs vom 28. Januar 2019 (Postaufgabe am 29. Januar 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende Anträge: "1) Es sei festzustellen, dass aus dem Verkaufserlös der Parzellen Nr. kkk und Nr. mmm kein Gewinn entstanden ist. 2) Es sei der Gesamtgewinn unter Ausschluss der Parzellen Nr. kkk und Nr. mmm vorzunehmen. Ebenso unter Ausschluss des Inventarverkaufs im Sinne der nachfolgenden Begründungen. 3) Der Gewinn sei aufzuteilen in -4-