3. Es seien die Aufstellungen betreffend Berechnung des Kapitalgewinnes und der Grundstückgewinnsteuer anzuerkennen. 4. Vorladung und Besprechung." 3. Am 5. November 2018 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 5. November 2018 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprachen gegen die ordentliche Steuerveranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern 2016, den privilegiert besteuerten Liquidationsgewinn 2016 sowie die Grundstückgewinnsteuern 2016 teilweise gut. Es wurde wie folgt entschieden: