2.5. Gegen die Verfügungen vom 19. Februar 2018 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 (privilegiert besteuerter Liquidationsgewinn) und -3- die drei Grundstückgewinnsteuern 2016 liessen A. und B. mit Schreiben vom 20. März 2018 Einsprache erheben. Sie stellten die Anträge "1. Es sei gemäss eingereichter Steuererklärung Grundstückgewinn und Fragebogen Kapitalgewinn als Basis der Veranlagung Grundstückgewinn als Basis der Veranlagung Kapitalgewinn zu nehmen. 2. Es sei die Ersatzbeschaffung in den Wohnungsankauf mit der Grundstückgewinnsteuerveranlagung abzurechnen