2.3. Mit Verfügung vom 19. Februar 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für einen "2. Grundstückgewinn" (Parz. Nrn. eee, fff, ggg, hhh und iii) von CHF 346'177.00 bei einer Besitzesdauer von 26 Jahren zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 17'308.00 veranlagt. 2.4. Mit Verfügung vom 19. Februar 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für einen "3. Grundstückgewinn" (Parz. Nrn. jjj und kkk) von CHF 62'140.00 bei einer Besitzesdauer von 10 Jahren zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 13'670.00 veranlagt.