2. 2.1. Mit Verfügung vom 19. Februar 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem privilegiert besteuerten Liquidationsgewinn von CHF 465'677.00 veranlagt. 2.2. Mit Verfügung vom 19. Februar 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für einen "1. Grundstückgewinn" (Parz. Nrn. aaa, bbb, ccc und ddd) von CHF 291'297.00 bei einer Besitzesdauer von 28 Jahren zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 14'564.00 veranlagt.