4.5. Der Rekurrent machte in der Einsprache und auch in seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2018 geltend, er habe aus gesundheitlichen und familiären Gründen nicht rechtzeitig zur Steuerveranlagung 2015 Stellung nehmen können. Er habe viele Dinge "verschlafen" bzw. sei nicht in der Lage gewesen, sich damit auseinanderzusetzen. Er sei kurz vor einem Burnout gestanden: Er sei immer müde, ausgelaugt und sehr erschöpft gewesen. Seine Beziehung sei sehr belastet gewesen. Er habe immer mehr Differenzen mit seiner Frau gehabt, wenn es um das Thema Kind gegangen sei. Der Gedanke an eine Trennung und ohne seinen Sohn zu leben, habe ihn -6-