3. 3.1. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 wurde A. darauf hingewiesen, dass die Einsprache verspätet erfolgt sei. Er wurde aufgefordert, allfällige Hinderungsgründe geltend zu machen. 3.2. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 machte A. gesundheitliche und familiäre Gründe als Ursache für die Verspätung geltend. 4. Mit Entscheid vom 5. Dezember 2018 trat die Steuerkommission Q. auf die Einsprache wegen Verspätung nicht ein. 5. Den Einspracheentscheid vom 5. Dezember 2018 (Zustellung am 8. Dezember 2018) hat A. mit Rekurs vom 28. Dezember 2018 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt sinngemäss die Begehren,