1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das satzbestimmende Einkommen auf CHF 432'607.00 festgesetzt. 2. Die Steuerkommission R. wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 3. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 4. Dem Rekurrenten wird eine Parteientschädigung von CHF 3'500.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Rekurrenten (2) die Beigeladene B. das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt R. Rechtsmittelbelehrung