7.3. Der Rekurrent lässt in der Replik geltend machen, die Schuldzinsen von CHF 31'892.00 seien bereits mit der Veranlagungsverfügung vom 17. Dezember 2018 zu den totalen Einkünften des Architekturbüros aufgerechnet worden. Im Jahr 2010 sei die BVG-Vorsorge des Architekturbüros des Rekurrenten mit einer Kaderversicherung verbessert worden. Das habe zu erheblich höheren Prämien ab dem Jahr 2010 geführt, welche ab 2011 bezahlt worden seien. Pensionskasseneinkäufe habe der Rekurrent erstmals 2011 geleistet.