7.2.2. In der Vernehmlassung des KStA wurde zum einen ausgeführt, Schuldzinsen von CHF 31'892.00 seien (in Abweichung zum Bericht KStA BP) doppelt gewährt worden, da diese in dem im Veranlagungsverfahren berücksichtigten Betrag von CHF 64'791.00 an geschäftlichen Schuldzinsen bereits enthalten gewesen seien.