5.6. Mit Rekurs wird eine Reduktion des steuerbaren Einkommens auf CHF 176'090.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 400'715.00) beantragt. Im Wesentlichen wurde geltend gemacht, der anteilige Arbeitgeberanteil am Einkauf von CHF 375'000.00 sei mit dem Einspracheentscheid doppelt aufgerechnet worden. Die ordentlichen BVG-Beiträge von CHF 89'943.00 seien sodann nicht zum Abzug zugelassen worden. Die ordentlichen BVG-Arbeitnehmerbeiträge sowie der BVG-Arbeitnehmeranteil am Einkauf seien dem Privatkonto des Rekurrenten belastet worden.