Zum Abzug zugelassen wurden die auf dem Einkauf 2010 erhobenen Schuldzinsen von CHF 31'892.00. In diesem Punkt wurde die Einsprache gutgeheissen. Weiter wurden die "Vermögensanteile" überprüft. Dabei wurde statt einer Netto-Erfassung neu eine Brutto-Erfassung gewählt. Aufgrund der deshalb neu vorgenommenen Steuerausscheidung wurde das steuerbare Einkommen in Reformatio im peius androhungsgemäss auf CHF 314'700.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 865'600.00) und das steuerbare Vermögen auf CHF 454'000.00 (satzbestimmendes Vermögen unverändert) erhöht. - 11 -