5.2. Die Steuerkommission R. nahm mit der Veranlagung verschiedene Korrekturen und Aufrechnungen vor. Sie stützte sich dabei insbesondere auch auf den Bericht des KStA BP vom 12. Dezember 2017. Im Bericht KStA BP wurde zum Einkauf in die berufliche Vorsorge (2.Säule) ausgeführt: "Per 01.01.2010 hat sich der Pflichtige der Sammelstiftung BVG der F. angeschlossen. Es ist ein Jahreslohn von Fr. 835'200 versichert. Der versicherte Lohn ist in den geprüften Jahren angemessen. Die getätigten Einkäufe sind BVG-konform.