4.2.2. In der Stellungnahme der Vertreterin des Rekurrenten vom 6. November 2018 wurde geltend gemacht, die ordentlichen BVG-Arbeitnehmerbeiträge von CHF 89'943.00 seien nicht berücksichtigt worden. Sinngemäss wurde damit deren Abzug beantragt. Die Steuerkommission R. hat sich dazu im angefochtenen Einspracheentscheid mit keinem Wort geäussert. Damit hat sie ihre Begründungpflicht und damit wiederum den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.