4.1.4. Aus der Gegenüberstellung des Schreibens des Steueramtes R. vom 23. Oktober 2018 und den Ausführungen im Einspracheentscheid ergibt sich ohne Weiteres, dass die "vergessene" Aufrechnung von CHF 375'000.00 zu einer Erhöhung des steuerbaren Einkommens im Einspracheverfahren führt, welche dem Rekurrenten und der Beigeladenen vor Entscheidfällung nicht konkret bzw. gar nicht angedroht wurde. Zu dieser Erkenntnis ist auch das KStA in seiner Vernehmlassung im Rekursverfahren gekommen. Die Steuerkommission R. hat damit den Anspruch der Steuerpflichtigen auf rechtliches Gehör verletzt.