Satz bestimmend ergeben sich die gleichen Faktoren wie in der Veranlagung. Aufgrund der quotenmässigen Zuteilung der Passiven (nach Lage der Aktiven) ergibt sich nun in jedem Jahr eine Schlechterstellung der Pflichtigen. Sie erhalten nach § 195 Abs. 2 des Aarg. Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 (StG) Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äussern." In der Folge äusserte sich die Vertreterin des Rekurrenten mit Schreiben vom 6. November 2018 zur mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 angedrohten Reformatio in peius. -7-