Steuerbares Einkommen Q. 176'090 400'715 401'321 401'321" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Steueramt R. beantragt die Abweisung und das KStA die teilweise Gutheissung des Rekurses. 7. A. hat eine Replik erstatten lassen. Neu wurde der Antrag gestellt: "CHF CHF